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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Liefer- und Verkaufsbedingungen)
Allgemeine Bestimmungen
[1] Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen der interVIB GmbH und ihren Auftraggebern (Kunden). Vertragsabschlüsse können schriftlich, fernschriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch oder in sonstiger Form geschlossen werden. Es gelten für die jeweilige Geschäftsbeziehung die Geschäftsbedingungen der interVIB GmbH. Im Einzelfall können auch ganz oder teilweise die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten. Dies bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine Vertragserfüllung ersetzt die schriftliche Bestätigung nicht.
[2] Ein Vertragsabschluß kommt erst durch den Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Alle Angebote gelten als unverbindlich bis zum Erhalt unserer Auftragsbestätigung. Für kurzfristige Geschäfte (z.B. Ersatzteilgeschäfte) kann in Ausnahmefällen auch der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung gesehen werden.
[3] Ergänzungen, Änderungen und weitere Nebenabreden werden ergänzend schriftlich bestätigt und werden somit ergänzender Teil der Auftragsbestätigung.
[4] Technische Änderungen behalten wir uns vor unter der Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Kunden. Dies kann eine Anpassung des Preises nach billigem Ermessen (§315 ff BGB) beinhalten.
[5] Zeichnungen, Leistungsdaten, Abbildungen und weitere Angaben sind nur verbindlich, wenn diese als solche gekennzeichnet sind. Angaben in Werbung, Broschüren, Internet, Angeboten, Veröffentlichungen sind als nicht verbindlich anzusehen. Abweichungen in technischer Ausführung, Form, Farbe, Leistungsbeschreibung sind im Rahmen allgemeiner Toleranzen und der aktuellen DIN ISO-Normen vom Besteller zu akzeptieren uns sind nicht Gegenstand einer möglichen Beanstandung, außer dies ist ausdrücklich in den Vertragsunterlagen anders formuliert.
[6] Alle durch die interVIB GmbH ausgehändigten Unterlagen, unabhängig von der körperlichen oder unkörperlichen Form, unterliegen den Eigentums- und Urheberrechten. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die interVIB GmbH verpflichtet sich, alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen des Auftraggebers (Kunden) nur nach dessen schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
[7] Alle Rechte aus diesem Vertrag sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die interVIB GmbH übertragbar.
[8] Elektrischer Anschluß, Kabel oder Anbindung an Peripheriegeräte ist nicht Lieferumfang der interVIB GmbH, wenn nicht anders beschrieben in der Auftragsbestätigung.
Preise und Zahlung
[1] Falls vertraglich nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. Fracht und Entladung trägt der Besteller. Alle Preise gelten als netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
[2] Falls vertraglich nicht anders vereinbart, sind folgende Zahlungen ohne Abzug wie folgt á Konto interVIB GmbH zu leisten:
40% Anzahlung nach Erhalt der Auftragsbestätigung – 14 Tage – ohne Abzüge
60% Restzahlung mit Versandbereitschaftsmeldung, bzw. Liefertermin – 14 Tage – ohne Abzüge
Die entstehenden Kosten durch z.B. Wechsel oder Schecks trägt der Besteller.
[3] Der Besteller darf nur Zahlungen zurückhalten, falls die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Auch eine Verrechnung aus anderen Rechtsverhältnissen ist nicht zulässig.
[4] Für Aufträge mit einer Laufzeit länger als vier Monate nach Bestellung und Auftragsbestätigung, behalten wir uns das Recht vor, eventuelle Preiserhöhungen für Material, Rohstoff, Energie, Lohn oder Transport an den Besteller weiter zu verrechnen. Diese Mehrkosten werden schriftlich nachgewiesen.
Lieferzeit, Lieferfrist, Lieferverzögerung
[1] Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vertragsunterlagen / Auftragsbestätigung der Vertragsparteien. Die Einhaltung obliegt auch den Verpflichtungen des Bestellers. Fristen für kaufmännische und technische Klärung, die seitens des Bestellers nicht eingehalten werden, können zu Verzögerungen führen, die die interVIB GmbH nicht zu verantworten hat. Verzögerungen seitens des Bestellers auf Grund von fehlender Beibringung von behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder nicht geleistete Zahlungen fallen nicht zu Lasten der interVIB GmbH und können zu Verzögerungen führen.
[2] Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, die durch den Besteller verursacht wird, ohne dabei die Rechte des Vertrages für die interVIB GmbH außer Kraft zu setzen.
[3] Die Lieferzeit und deren Einhaltung stehen unter dem Vorbehalt korrekter und termingerechter Selbstbelieferung. Eventuelle absehbare Verzögerungen teilt die interVIB GmbH dem Besteller schnellst möglich mit.
[4] Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand zum Termin das Werk der interVIB GmbHs verläßt, oder die Versandbereitschaft gemeldet wird. Die Ware ist vom Besteller termingerecht abzunehmen, außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
[5] Kosten durch Verzögerungen der Abnahme des Vertragsgegenstands verursacht durch den Besteller, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
[6] Nichteinhaltung des Liefertermins durch höhere Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Krieg, geänderte behördliche Auflagen, Feuer, Verkehrssperrungen oder Ähnliches, verlängert automatisch den Liefertermin im angemessenen Rahmen und der Besteller wird baldmöglichst über diesen Umstand informiert.
[7] Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die interVIB GmbH endgültig den Erhalt der vereinbarten Leistung – vor Gefahrenübergang – unmöglich macht. Dies gilt auch für Unvermögen der interVIB GmbH. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann nicht geltend gemacht werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung der interVIB GmbH. Ist der Besteller für die Unmöglichkeit verantwortlich, teilweise oder hauptsächlich, ist er zur Gegenleistung verpflichtet.
[8] Bei Nichtabnahme oder verzögerter Abnahme durch den Besteller, kann die interVIB GmbH die Einlagerung im eigenen Werk mit mindestens 1% je angefangenen Monat des Warenwertes berechnen. Sollte die Einlagerung im eigenen Werk der interVIB GmbH nicht möglich sein, trägt der Besteller alle Kosten für Transport, Organisation und Fremdeinlagerung, inklusiv der benötigten Versicherungen, im vollen Umfang.
[9] Bei unberechtigter Nichtabnahme des Vertragsgegenstandes ist die interVIB GmbH berechtigt, Schadenersatz zu fordern für alle ihm entstehenden Kosten und Aufwendungen.
[10] Wird der Vertragsgegenstand im Werk der interVIB GmbHs durch den Besteller vor Auslieferung abgenommen, darf sich diese Abnahme nicht mehr als drei Tage ab dem vereinbarten Abnahmetermin verzögern. Ab dem vierten Tag nach Abnahmetermin gilt die Ware als mangelfrei und kann ausgeliefert werden. Die Restzahlung hat dann nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Gefahrenübergang
[1] Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Liefergegenstandes aus dem Werk der interVIB GmbHs auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teillieferungen, auch wenn die interVIB GmbH den Versand, Anlieferung oder Aufstellung übernommen hat.
[2] Bei Abnahme des Liefergegenstandes durch den Besteller, ist dies der maßgebliche Termin für den Gefahrenübergang. Bei Verzögerung der Abnahme seitens des Bestellers, gilt der Termin Abnahmebereitschaftsmeldung als Gefahrenübergang. Die Kosten für eventuelle zusätzliche Versicherungen trägt der Besteller im vollen Umfang.
[3] Wird der Liefergegenstand durch unseren Mitarbeiter zur Aufstellung transportiert, gilt der Gefahrenübergang bei Verlassen des Werks der interVIB GmbH.
[4] Verzögert sich der Versand durch den Besteller um mehr als 3 Werktage, gilt das Datum der Versandbereitschaftsmeldung als Gefahrenübergang.
Eigentumsvorbehalt
[1] Die interVIB GmbH bleibt Eigentümer des Liefergegenstandes, inklusive aller Nebenleistungen, bis zum Eingang aller Zahlungen.
[2] Schließt der Besteller nicht nachweislich eine Versicherung gegen Bruch-, Wasser-, Feuer- und sonstige Schäden ab, ist die interVIB GmbH berechtigt, eine solche Versicherung zu Lasten des Bestellers abzuschließen.
[3] Bei Zahlungsverzug oder anderem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist die interVIB GmbH berechtigt, nach Mahnung, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und der Besteller ist verpflichtet zur Herausgabe. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Besteller. Um den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, muß die interVIB GmbH vom Vertrag zurücktreten. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt die interVIB GmbH zur Rückgabe des Liefergegenstandes, nachdem er vom Vertrag zurückgetreten ist. Der interVIB GmbH steht es frei, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
[4] Der Besteller darf den Vertragsgegenstand nicht verpfänden, veräußern oder zur Sicherung einsetzen. Bei Beschlagnahme oder Pfändung seitens Dritten, ist die interVIB GmbH umgehend zu unterrichten. Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist der Liefergegenstand besonders zu kennzeichnen als Eigentum der interVIB GmbH und gesondert zu lagern.
Mängelansprüche
[1] Eventuelle Mängel, die nach dem Gefahrenübergang auftreten, müssen unverzüglich und schriftlich durch den Besteller beim interVIB GmbH angezeigt werden. Der interVIB GmbH muß umgehend Zugang gewährt werden, um sich von dem gerügten Mangel zu überzeugen.
[2] Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge ist es der interVIB GmbH freigestellt, das gerügte Gewerk nachzubessern oder komplett zu ersetzen. Sind beide Formen der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB bzw. § 635 Abs. 3 BGB verbunden, ist die interVIB GmbH berechtigt, beide Arten der Nacherfüllung zu verweigern.
[3] Der Besteller gewährt der interVIB GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung, andernfalls ist die interVIB GmbH aus der Haftung und den hieraus entstehenden Folgen entlastet. Bei dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Besteller das Recht, selbst oder durch Dritte den Mangel beseitigen zu lassen. Die interVIB GmbH ist unverzüglich hierüber zu informieren und er trägt die hieraus entstehenden Kosten im angemessenen Rahmen.
[4] Bei berechtigter Beanstandung trägt die interVIB GmbH alle Kosten der Nachbesserung, einschließlich der Reisekosten, soweit dadurch keine unverhältnismäßig hohe Belastungen für die interVIB GmbH entstehen.
[5] Bei einem erheblichen Mangel, der nicht in einer angemessenen Zeit behoben werden kann, steht es dem Besteller frei, vom Vertrag zurückzutreten, unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle. Liegt lediglich ein unerheblicher Mangel vor, kann eine Minderung des Vertragspreises vereinbart werden. Ein Schadensersatzanspruch ist nicht geltend zu machen.
[6] Für folgende Fälle gilt ein Haftungsausschluß: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder beauftragte Firmen, normaler Verschleiß, falsche oder nicht ausgeführte Wartung, Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, mangelhafte Fundamente, chemische, klimatische oder elektrische Einflüsse.
[7] Änderungen oder Nachbesserungen an der gelieferten Maschine durch den Besteller oder beauftragter Dritter schließt alle weiteren Haftungen aus. Ohne Zustimmung der interVIB GmbHs dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.
[8] Sämtliche Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr nach Auslieferung (Lieferbereitschaftsmeldung) der Ware bzw. bei Werkverträgen nach der Abnahme des Werkes.
[9] Es liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bestellers, dass die Ware nach Qualität und Beschaffenheit für seinen speziellen Verwendungszweck geeignet ist. Die nicht gegebene Eignung begründet demnach keinerlei Ansprüche, es sei denn, die interVIB GmbH hat die Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck ausdrücklich schriftlich zugesichert. Beschaffenheitsangaben seitens der interVIB GmbHs sind keine Zusagen im Rechtssinne.
[10] Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen bezüglich Leistung und Verbrauch von bis zu +/- 10% stellen keinen Mangel da.
Rechtsmängel
[11] Sollten gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte im Inland verletzt werden, wird die interVIB GmbH auf eigene Kosten dem Besteller den weiteren Gebrauch des Liefergegenstandes ermöglichen oder zumutbare Änderungen vornehmen, so dass keine Schutzrechtverletzungen mehr bestehen. Ist dies nicht in angemessener Zeit oder nicht zu angemessenen wirtschaftlichen Kosten realisierbar, kann der Besteller, aber auch die interVIB GmbH, vom Vertrag zurücktreten. Folgekosten werden nicht erstattet.
Haftung und Haftungsausschluss
[1] Die interVIB GmbH haftet für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind nur: 1. Bei Vorsatz, 2. Bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, 3. Bei schuldhafter Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben, 4. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln, 5. Bei zusätzlichen Garantiezusagen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
[1] Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich und maßgeblich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Gerichtssprache ist deutsch.
[2] Der Gerichtsstand ist der Sitz der interVIB GmbH. Die interVIB GmbH ist jedoch berechtigt, den Hauptsitz des Bestellers als Gerichtsstand zu wählen.
Schlussbestimmungen
[1] Persönliche Daten des Auftraggebers werden gemäß BDSG zur Ermöglichung der Aufgabenerledigung und des Schrift- und Geschäftsverkehrs gespeichert. Die interVIB GmbH versichert, dass sämtliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit es nicht die Erledigung des Auftrages betrifft.
[2] Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Juli 2019, Münster